Entgelterhebung

Aufgrund des Gemeinderatsbeschusses vom 30. September 2015 wurde für den Erwerb von Autorentexten in Form von pdf-Dateien aus der Online-Publikation „Geislingen unterm Hakenkreuz“ eine Entgeltregelung getroffen.
Online-Publikationen dieser Art sind wie Buchveröffentlichungen zu bewerten, wobei für den Herausgeber wie für die Autoren der Grundsatz des Urheberrechts gilt und entsprechende Autorenhonorare vereinbart werden. Deshalb ist es gerechtfertigt, ein Entgelt für das Stadtarchiv als Herausgeber und Dienstleister und für die Autoren zu erheben, wenn der jeweilige Aufsatz als Download genutzt wird.
Zum Schutz der Urheberrechte gelten die gängigen Bedingungen (Angabe der Online-Verbindung zum Text, der Herkunft des Textes, des Herausgebers, des Autors und des Veröffentlichungsdatums) und die Genehmigung seitens des Herausgebers bei einer Wiederveröffentlichung in anderen Publikationsorganen.
Aufgrund unterschiedlicher Länge der Autorentexte in Form von pdf-Dateien wird folgende Entgelt-Staffelung ab dem 1. Oktober 2015 zugrunde gelegt:

Für Beiträge bis 10 Seiten                        3,00 €
Für Beiträge bis 20 Seiten                        4,00 €
Für Beiträge bis 30 Seiten                        5,00 €
Für Beiträge bis 40 Seiten                        6,00 €
Für Beiträge über 40 Seiten                     8,00 €

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